Im Beitragsnachweis der Arbeitgeber muss neben dem allgemeinen KV-Beitrag (1000/3000) der Zusatzbeitrag gesondert ausgewiesen werden. Weiterhin erfolgt zum 01.01.2015 die Anhebung der Pflegeversicherung auf 2,35 % (2,05 % = 2014). Zudem wird allerdings der Beitragssatz zur Rentenversicherung auf 18,7 % (18,9 % = 2014) verringert. Eine spürbare Arbeitnehmerersparnis und Verbesserung in der Sozialversicherungsbelastung ist jedoch nicht zu erkennen, da die Anpassungen der RV und PV sich nahezu ausgleichen.
Zumindest gibt es eine Entlastung bei Einkommensgrößen bis 2000,- Euro durch die Erhöhung des Grundfreibetrags von 8.354,- auf 8.472,-. Gravierende Steueränderungen zu Gunsten der Arbeitnehmer sind jedoch auch für 2015 nicht zu erkennen.