- Vom Wohnsitz/oder erster Arbeitsstätte zur auswärtigen Tätigkeitsstätte
- Fahrten zwischen mehreren Tätigkeitsstätten ( keine Ersttätigkeitsstätte )
- Unterkunftsort/auswärtige Arbeitsstätte zum Wohnort nach Hause
Der Arbeitnehmer hat keine erste Arbeitsstelle und fährt ständig zu wechselnden Tätigkeitsstätten, so zählt dies zur typischen Einsatzwechseltätigkeit ( z.B. Monteure auf verschiedenen Baustellen ). Die Fahrtkostenerstattungen richten sich dann ebenfalls nach der üblichen Reisekostenpauschale von 0,30 Euro / pro km. An wie vielen Baustellen der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ausübt, spielt für die Beurteilung der Einsatzwechseltätigkeit keine Rolle.