Was ist nun eigentlich die „elektronische Lohnsteuerkarte„: Um die individuelle Lohnsteuer von Arbeitnehmern berechnen zu können, benötigt der Arbeitgeber steuerrelevante Merkmale wie Steuerklasse, Kirchensteuermerkmal, Freibeträge oder die Anzahl der Kinderfreibeträge. Desweiteren Angaben zum Familienstand usw. Diese Angaben standen bisher auf der Vorderseite der normalen Lohnsteuerkarte in Papierform. Die Merkmale jedes Arbeitnehmers sind nun in der Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und können jederzeit abgerufen werden.
Jeder Arbeitnehmer erhielt zur Kontrolle der Steuerdaten im Herbst 2011 ein Schreiben der Finanzverwaltung. Falls die tatsächlichen Verhältnisse abweichen, muss selbst der Arbeitnehmer die Änderungen beim zuständigen Finanzamt mitteilen. Ziel sollte sein, das die gesamte Kommunikation des Lohnsteuerabzugsverfahrens elektronisch vereinfacht werden musste. Bei Neueintritt eines Arbeitsverhältnisses genügen dem Arbeitgeber nur noch die Angabe des Geburtsdatums und die Steueridentifikationsnummer. Die restlichen wichtigen Steuermerkmale kann auf elektronische Wege durch den Arbeitgeber bei der Finanzverwaltung abgerufen werden.
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