Die Einführung wurde zunächst auf 2014 verschoben. Nun einigten sich aber das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darauf, den elektronischen Entgeltnachweis schnellstmöglich einzustellen. Die Einstellung des elektronischen Einkommensnachweises ELENA hat keine Auswirkungen auf das vom BMF angestrebte Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM).
Quelle: Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter 08/2011