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Bemessungsgrenzen und Rentenbeitrag

Laut der Pressemitteilung vom 23. Nov. 2012 hat die Bundesregierung nun neue Grenzen für Geringverdiener und Minijobber ab 01. Januar 2013 festgelegt. So erhöhen sich folgende Beträge:

– Minijobber – max. 450 Euro (Rentenversicherungspflicht / Eigenanteil 3,9%)
– Geringverdiener Gleitzone – max. 850 Euro
– Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung – 5.800 Euro (West) / 4.900 Euro (Ost)
– gesetzlicher Rentenversicherungsbeitrag – 18,9% (Senkung um 0,7%)

Die Jahresentgeltgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze = JAEG) für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt 4.350,00 Euro pro Monat (52.200 Euro pro Jahr). Überschreiten Arbeiter oder Angestellte die jährliche Jahresarbeitsentgeltgrenze, sind sie nicht mehr gesetzlich krankenversicherungspflichtig und haben ein Wahlrecht eine private Krankenversicherung abzuschließen oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Daraus resultieren allerdings andere monatlichen Beiträge.

Alle wichtigen Eckdaten für 2013 finden Sie nochmals hier.

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