Die finanzielle Entlastung für Arbeitnehmer wird in der Dezember-Lohnabrechnung 2011 zur Auszahlung gebracht. Durch einen Ausgleichsbetrag von 80 EUR, der einmalig gewährt wird, ergibt sich für den Arbeitnehmer ein zusätzlicher Lohnvorteil. Die Verabschiedung des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 wird vermutlich noch im Herbst 2011 beschlossen werden.
Quelle: Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter 10/2011