Der derzeitige pauschale Rentenversicherungsbetrag der Arbeitgeber soll von 15% auf 19,6% (Arbeitnehmeranteil 4,6 %) angehoben werden. Die Erhöhung soll laut Gesetz Pflicht werden. Wann diese Änderungen tatsächlich in Kraft treten ist noch unklar. Verzichtet stattdessen der Minijobber auf eine soziale Absicherung in Bezug auf volle Rentenanwartschaft, soll es bei der Arbeitgeberpauschale von 30% bleiben. (15%RV, 13%KV, 2%LoSt). Es muß dann aber ein Antrag auf Versicherungsfreiheit gestellt werden. Beschlossen ist allerdings die Anhebung der U1 von 0,6% auf 0,7% ab dem 01. Januar 2012. Durch die Erhöhung der steuerfreien Grenze auf 450,00 Euro soll mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt erreicht werden.
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