Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung
Beratung: 0341 - 46 39 250

Steuernews mit Schlagwort: ‘Umsatzsteuer’

Leistungsempfänger als Steuerschuldner

In bestimmten Fällen wird die Umsatzsteuer nicht durch den leistenden Unternehmer, sondern durch den Leistungsempfänger geschuldet. Der leistende Unternehmer darf dann in seiner Rechnung die Umsatzsteuer nicht ausweisen; der Leistungsempfänger hat sie beim Finanzamt anzumelden . . .

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Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 von 16% auf 19%

Mit Wirkung vom 1. Januar 2007 wird der Regelsteuersatz von 16 % auf 19 % angehoben. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % bleibt unverändert. Seit 1968 wurde der Regelsteuersatz schrittweise angehoben. Die Erhöhungen im Einzelnen . . .

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¹( Das genannte Dienstleistungsangebot i.S. eines Buchhaltungsbüros bei der laufenden Finanzbuchhaltung umfasst ausschlieβlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die Erstellung der lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des § 6 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz / Es erfolgt keine Steuer- und Rechtsberatung. )