Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung
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Steuernews mit Schlagwort: ‘Steuerberater’

Mehr Freiraum für freie Mitarbeiter

Wieder bedurfte es einer höchstrichterlichen Entscheidung durch den I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes, um die freie Mitarbeit zu sichern. Bereits 2004 musste das Bundeskartellamt – unter anderem auch auf Initiative des b.b.h. Bundesverbandes hin – den . . .

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Freie Mitarbeit bei Steuerberatern ist jetzt möglich –> Änderung des § 7 BOStB

Der seit langem umstrittene § 7 der Berufsordnung der Steuerberater (BOStB) hatte es bisher den Steuerberatern untersagt, freie Mitarbeiter zu beschäftigen, außer diese waren zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt, wie z.B. Rechtsanwälte oder Steuerberater. . . .

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¹( Das genannte Dienstleistungsangebot i.S. eines Buchhaltungsbüros bei der laufenden Finanzbuchhaltung umfasst ausschlieβlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die Erstellung der lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des § 6 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz / Es erfolgt keine Steuer- und Rechtsberatung. )