Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung
Beratung: 0341 - 46 39 250

Steuernews mit Schlagwort: ‘BilMoG’

Jahresabschluss nach BilMoG

Ab dem Kalenderjahr / Wirtschaftsjahr 2010 führt nun kein Weg mehr an der eigenständigen HGB-Bilanz vorbei, da die Neuerungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nun zwingend umzusetzen sind. Ein erheblicher Mehraufwand durch die Erstellung einer separaten Handelsbilanz . . .

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Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – Änderungen durch das BilMoG

Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise hat sich die Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes mehrfach verzögert. Die größte Reform des Bilanzrechts seit mehr als zwanzig Jahren geht aber nun endlich in die Zielgerade. Es zeichnen sich aber nun . . .

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¹( Das genannte Dienstleistungsangebot i.S. eines Buchhaltungsbüros bei der laufenden Finanzbuchhaltung umfasst ausschlieβlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die Erstellung der lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des § 6 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz / Es erfolgt keine Steuer- und Rechtsberatung. )