Eine missbräuchliche Verwendung dieser Merkmale stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Finanzverwaltung hat angekündigt, im Herbst alle Arbeitnehmer anzuschreiben und hierbei über die bisher gemeldeten Daten zu informieren. Vorsorglich sollten diese Lohnsteuerabzugsmerkmale genau geprüft werden, um einer falschen Lohnabrechnung vorzubeugen.
Quelle: Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter 10/2011






