Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung
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Lohnsteuerabzug ab 2012

Ab 2012 startet der komplett elektronisch durchgeführte Lohnsteuerabzug, der die Papierkarte überflüssig macht. Aufgrund technischer Schwierigkeiten musste die Umsetzung um ein weiteres Jahr verschoben werden. Arbeitgeber oder deren steuerliche Berater nehmen den Abruf der erforderlichen Daten künftig selbst vor. Hierzu gehören etwa der Tag der Geburt, die Steuerklasse oder die Kinderfreibeträge.

Eine missbräuchliche Verwendung dieser Merkmale stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Finanzverwaltung hat angekündigt, im Herbst alle Arbeitnehmer anzuschreiben und hierbei über die bisher gemeldeten Daten zu informieren. Vorsorglich sollten diese Lohnsteuerabzugsmerkmale genau geprüft werden, um einer falschen Lohnabrechnung vorzubeugen.

Quelle: Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter 10/2011
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¹( Das genannte Dienstleistungsangebot i.S. eines Buchhaltungsbüros bei der laufenden Finanzbuchhaltung umfasst ausschlieβlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die Erstellung der lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des § 6 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz / Es erfolgt keine Steuer- und Rechtsberatung. )