Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung
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Elterngeld und Progression

Über eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht sollte die Einbeziehung des Sockelbetrages des Elterngeldes in den Progressionsvorbehalt als verfassungswidrig erklärt werden. Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Der Beschluss des BFH ist damit rechtskräftig und die Rechtsfrage entschieden. Soweit Einsprüche gegen Einkommensteuerbescheide aufgrund der Einbeziehung des Sockelbetrages des Elterngeldes in den Progressionsvorbehalt eingelegt wurden, können diese damit zurückgenommen werden. Soweit noch andere Einspruchsgründe geltend gemacht wurden, ist nur eine entsprechende Einschränkung veranlasst.
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¹( Das genannte Dienstleistungsangebot i.S. eines Buchhaltungsbüros bei der laufenden Finanzbuchhaltung umfasst ausschlieβlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die Erstellung der lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des § 6 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz / Es erfolgt keine Steuer- und Rechtsberatung. )