Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung
Beratung: 0341 - 46 39 250

News-Archiv von ‘Steuerinformationen und Finanzartikel’

Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 26.11.2010 zur Aufbewahrung der mittels Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion, “Taxametern und Wegstreckenzähler erfassen Geschäftsvorfälle Stellung genommen. Danach müssen alle steuerlich relevanten Einzeldaten einschließlich der mit einer Registrierkasse erzeugten . . .

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Keine Buchung ohne Beleg

Die Frage „Müssen Buchhaltungsbelege vorkontiert werden?” ist seit Jahren ein viel diskutiertes Thema. Weiteren Gesprächsstoff hierzu liefert nun das Landgericht Münster in dem Verfahren 12 O 471/07. Nach dem Gesetz muss die Buchhaltung so beschaffen . . .

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¹( Das genannte Dienstleistungsangebot i.S. eines Buchhaltungsbüros bei der laufenden Finanzbuchhaltung umfasst ausschlieβlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die Erstellung der lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des § 6 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz / Es erfolgt keine Steuer- und Rechtsberatung. )