Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung
Beratung: 0341 - 46 39 250

News-Archiv von ‘Steuerinformationen und Finanzartikel’

Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 von 16% auf 19%

Mit Wirkung vom 1. Januar 2007 wird der Regelsteuersatz von 16 % auf 19 % angehoben. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % bleibt unverändert. Seit 1968 wurde der Regelsteuersatz schrittweise angehoben. Die Erhöhungen im Einzelnen . . .

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Freie Mitarbeit bei Steuerberatern ist jetzt möglich –> Änderung des § 7 BOStB

Der seit langem umstrittene § 7 der Berufsordnung der Steuerberater (BOStB) hatte es bisher den Steuerberatern untersagt, freie Mitarbeiter zu beschäftigen, außer diese waren zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt, wie z.B. Rechtsanwälte oder Steuerberater. . . .

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¹( Das genannte Dienstleistungsangebot i.S. eines Buchhaltungsbüros bei der laufenden Finanzbuchhaltung umfasst ausschlieβlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die Erstellung der lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des § 6 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz / Es erfolgt keine Steuer- und Rechtsberatung. )