Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung
Beratung: 0341 - 46 39 250

News-Archiv von ‘Steuerinformationen und Finanzartikel’

Renten-Beitrag sinkt ab 01.01.2012 auf 19,6%

Das Bundeskabinett beschließt die Senkung des RV-Beitrags von derzeit 19,9% auf 19,6%. Die Neuregelung tritt ab 01. Januar 2012 in Kraft. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer entlastet die Senkung von 0,3% um 1,3 Milliarden Euro. . . .

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GEZ – Gebührenfreie Zone fürs Arbeitszimmer

„Selbständige, die in ihrer Wohnung arbeiten und neben herkömmlichen Fernseh- und Rundfunkgeräten in den ausschließlich privat genutzten Räumen ebenfalls über einen Internet-PC in den beruflich genutzten Räumen verfügen, müssen für diesen Computer keine Rundfunkgebühr zahlen.” . . .

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¹( Das genannte Dienstleistungsangebot i.S. eines Buchhaltungsbüros bei der laufenden Finanzbuchhaltung umfasst ausschlieβlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die Erstellung der lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des § 6 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz / Es erfolgt keine Steuer- und Rechtsberatung. )